Pflegeversicherung:
In Deutschland besteht seit 1997 die Pflege-Pflichtversicherung.
Sie ist generell dort zu versichern wo die Krankenversicherung besteht,
also bei gesetzlich Versicherten bei der jeweiligen Krankenkasse
und bei Privatversicherten beim Versicherer der Kranken-Vollversicherung.
Die Kosten eines Pflegeplatzes übersteigen
die Leistungen der Pflichtversicherung bei weitem (mtl. mind. � 1.500,00).
Sollte die Rente des Pflegebedürftigen und dessen Vermögen
zur Finanzierung dieser Lücke nicht reichen
werden vom Staat die Kinder finanziell mit herangezogen.
Daher ist es sinnvoll eine private Pflegeversicherung
zur Ergänzung abzuschließen. |